Schweiz auf Zeit

Bis zu 90 Tage in der Schweiz arbeiten

Ein zeitlich begrenzter Stellenantritt kann ein sinnvoller Einstieg sein: Du lernst den Schweizer Arbeitsalltag kennen, verdienst nach dem vereinbarten Schweizer Vertrag und entscheidest danach, wie es weitergeht.

Wir prüfen zuerst, ob Nationalität, Vertrag und Einsatzart zum Meldeverfahren passen. Eine Vermittlung oder behördliche Zulassung kann nicht garantiert werden.
Wichtig zu unterscheiden

Drei Monate Anstellung sind nicht dasselbe wie 90 Arbeitstage Dienstleistung.

A

Stellenantritt bei Schweizer Arbeitgeber

EU/EFTA-Staatsangehörige können eine auf höchstens drei Monate befristete Stelle in der Schweiz grundsätzlich über das Meldeverfahren antreten. Der Schweizer Arbeitgeber meldet den Einsatz spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn.

B

Grenzüberschreitende Dienstleistung

Bei Entsendung oder selbstständiger Dienstleistung gelten bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr. Hier bestehen eigene Meldefristen, Branchenregeln und Berechnungsweisen.

Massgeblich ist immer die konkrete Situation. Offizielle Einzelheiten findest du beim Staatssekretariat für Migration (SEM) und beim Kanton Zug.

Warum auf Zeit starten?

Beruflich testen, ohne dein ganzes Leben sofort umzustellen.

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Schweizer Markt erleben

Du sammelst echte Erfahrung mit Betrieben, Abläufen und Erwartungen vor Ort.

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Lohn realistisch bewerten

Brutto, Abzüge, Unterkunft und Alltag werden gemeinsam betrachtet – nicht nur eine Zahl im Vertrag.

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Optionen offenhalten

Nach dem Einsatz kannst du zurückkehren, weiterreisen oder bei passender Stelle einen längeren Weg mit erforderlicher Bewilligung prüfen.

Begleitung durch Excellent Go4

Was wir direkt leisten – und wobei wir dich unterstützen.

Wir trennen klar zwischen unserer Personalvermittlung und Entscheidungen, die bei Arbeitgebern, Versicherern oder Behörden liegen.

Direkt durch uns
  • Berufsprofil und Einsatzwunsch einordnen
  • Passende Betriebe und Stellen abgleichen
  • Bewerbungs- und Vertragsprozess koordinieren
  • Persönlicher Kontakt vor und während des Matchings
Unterstützung und Orientierung
  • Hinweise zum Meldeverfahren und zu Unterlagen
  • Orientierung bei Unterkunft und Versicherungsfragen
  • Einordnung von Lohn und möglichen Abzügen
  • Verweis an zuständige Behörden und Fachstellen
Behördliche, steuerliche und versicherungsrechtliche Entscheide treffen die zuständigen Stellen.
Gesuchte Fachrichtungen

Starte bei deinem Beruf.

Die Jobübersicht enthält kurzfristige und langfristige Möglichkeiten. Ein Kurzeinsatz wird nur ausgewiesen, wenn er tatsächlich bestätigt ist.

Der Ablauf

Von der Anfrage zum möglichen Einsatz.

  1. 1Profil sendenBeruf, Erfahrung, Nationalität und gewünschte Dauer angeben.
  2. 2Voraussetzungen einordnenWir prüfen, welche Stellen und welcher Verfahrensweg grundsätzlich passen.
  3. 3Arbeitgeber kennenlernenBei einem Match folgen Gespräch, Vertragsdetails und Einsatzplanung.
  4. 4Meldung vor ArbeitsbeginnBei einem passenden Kurzvertrag übernimmt der Schweizer Arbeitgeber die erforderliche Meldung.
Lohn, Steuern & Alltag

Mehr Brutto bedeutet nicht automatisch mehr verfügbares Geld.

Schweizer Löhne können höher sein, doch Unterkunft, Versicherungen, Quellensteuer und persönliche Lebenshaltung verändern das Ergebnis. Die Steuerbelastung kann je nach Wohnsitz, Kanton, Familienstand und Vertrag günstiger oder höher ausfallen; pauschale Versprechen wären unseriös.

Lohn-Check öffnen →
Häufige Fragen

Was Fachkräfte vorab wissen möchten.

Brauche ich für drei Monate eine Aufenthaltsbewilligung?+

EU/EFTA-Staatsangehörige können bei einem Stellenantritt von höchstens drei Monaten grundsätzlich das Meldeverfahren nutzen. Ob es im Einzelfall passt, hängt unter anderem von Nationalität, Vertrag und Tätigkeit ab. Für längere Arbeitsverhältnisse ist in der Regel eine Bewilligung nötig.

Wer macht die Meldung?+

Bei einem Stellenantritt in einem Schweizer Unternehmen meldet der Schweizer Arbeitgeber die beschäftigte Person. Die Meldung muss nach den SEM-Vorgaben spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn erfolgen.

Sind drei Monate dasselbe wie 90 Arbeitstage?+

Nein. Drei Monate beziehen sich auf einen befristeten Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber. Die 90 effektiven Arbeitstage pro Kalenderjahr betreffen die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch entsandte oder selbstständige Personen.

Gilt das für jede Nationalität?+

Das vereinfachte Verfahren für einen Stellenantritt bis drei Monate richtet sich grundsätzlich an EU/EFTA-Staatsangehörige. Für andere Staatsangehörigkeiten und besondere Konstellationen gelten andere Voraussetzungen, die individuell geprüft werden müssen.

Kann ich nach dem Kurzeinsatz länger bleiben?+

Das kann möglich sein, wenn ein passender Vertrag und die Voraussetzungen für die erforderliche Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung vorliegen. Der Kurzeinsatz selbst begründet aber keinen automatischen Anspruch.

Wie wird mein Lohn besteuert?+

Bei ausländischen Arbeitnehmenden kann Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen werden. Tarif und steuerliche Behandlung hängen von Wohnsitz, Familienstand, Kanton und weiteren Faktoren ab. Verbindliche Auskünfte geben die Steuerbehörden.

Bin ich in der Schweiz krankenversichert?+

Versicherungspflicht und mögliche Ausnahmen hängen von Wohnsitz, Vertragsart und persönlicher Situation ab. Excellent hilft bei der Orientierung; verbindlich entscheiden die zuständigen Versicherungs- und Behördenstellen.

Muss ich für drei Monate dauerhaft umziehen?+

Nicht zwingend. Je nach Einsatzort kommen möblierte Zimmer, Personalunterkünfte oder Wochenaufenthalt infrage. Welche Anmeldung und Absicherung nötig ist, muss für die konkrete Situation geklärt werden.

Sind alle Stellen auf job-swiss.ch Kurzeinsätze?+

Nein. Wir kennzeichnen eine Stelle nur dann als befristeten Kurzeinsatz, wenn diese Information verlässlich vorliegt. Viele Angebote sind langfristig oder als Talentpool-Chancen angelegt.

Kann ich das Meldeverfahren jedes Jahr erneut nutzen?+

Die Voraussetzungen und Höchstgrenzen werden pro Kalenderjahr und nach Einsatzart beurteilt. Eine erneute Meldung ist nicht automatisch garantiert; Arbeitgeber und zuständige Behörde müssen die konkrete Konstellation prüfen.

Dein nächster Schritt

Passt ein Kurzeinsatz zu deinem Profil?

Teile uns deinen Beruf und deine gewünschte Dauer mit. Wir prüfen mögliche Fachstellen und den passenden nächsten Schritt persönlich.

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