Brauche ich für drei Monate eine Aufenthaltsbewilligung?+
EU/EFTA-Staatsangehörige können bei einem Stellenantritt von höchstens drei Monaten grundsätzlich das Meldeverfahren nutzen. Ob es im Einzelfall passt, hängt unter anderem von Nationalität, Vertrag und Tätigkeit ab. Für längere Arbeitsverhältnisse ist in der Regel eine Bewilligung nötig.
Wer macht die Meldung?+
Bei einem Stellenantritt in einem Schweizer Unternehmen meldet der Schweizer Arbeitgeber die beschäftigte Person. Die Meldung muss nach den SEM-Vorgaben spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Sind drei Monate dasselbe wie 90 Arbeitstage?+
Nein. Drei Monate beziehen sich auf einen befristeten Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber. Die 90 effektiven Arbeitstage pro Kalenderjahr betreffen die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung durch entsandte oder selbstständige Personen.
Gilt das für jede Nationalität?+
Das vereinfachte Verfahren für einen Stellenantritt bis drei Monate richtet sich grundsätzlich an EU/EFTA-Staatsangehörige. Für andere Staatsangehörigkeiten und besondere Konstellationen gelten andere Voraussetzungen, die individuell geprüft werden müssen.
Kann ich nach dem Kurzeinsatz länger bleiben?+
Das kann möglich sein, wenn ein passender Vertrag und die Voraussetzungen für die erforderliche Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung vorliegen. Der Kurzeinsatz selbst begründet aber keinen automatischen Anspruch.
Wie wird mein Lohn besteuert?+
Bei ausländischen Arbeitnehmenden kann Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen werden. Tarif und steuerliche Behandlung hängen von Wohnsitz, Familienstand, Kanton und weiteren Faktoren ab. Verbindliche Auskünfte geben die Steuerbehörden.
Bin ich in der Schweiz krankenversichert?+
Versicherungspflicht und mögliche Ausnahmen hängen von Wohnsitz, Vertragsart und persönlicher Situation ab. Excellent hilft bei der Orientierung; verbindlich entscheiden die zuständigen Versicherungs- und Behördenstellen.
Muss ich für drei Monate dauerhaft umziehen?+
Nicht zwingend. Je nach Einsatzort kommen möblierte Zimmer, Personalunterkünfte oder Wochenaufenthalt infrage. Welche Anmeldung und Absicherung nötig ist, muss für die konkrete Situation geklärt werden.
Sind alle Stellen auf job-swiss.ch Kurzeinsätze?+
Nein. Wir kennzeichnen eine Stelle nur dann als befristeten Kurzeinsatz, wenn diese Information verlässlich vorliegt. Viele Angebote sind langfristig oder als Talentpool-Chancen angelegt.
Kann ich das Meldeverfahren jedes Jahr erneut nutzen?+
Die Voraussetzungen und Höchstgrenzen werden pro Kalenderjahr und nach Einsatzart beurteilt. Eine erneute Meldung ist nicht automatisch garantiert; Arbeitgeber und zuständige Behörde müssen die konkrete Konstellation prüfen.