90 Tage Schweiz

Arbeiten in der Schweiz für 3 Monate: Voraussetzungen, Meldeverfahren und Ablauf

So ordnest du einen befristeten Stellenantritt ein, welche Rolle der Schweizer Arbeitgeber übernimmt und wann eine Bewilligung statt einer Meldung erforderlich sein kann.

Für wen kommt ein Stellenantritt bis drei Monate infrage?

EU/EFTA-Staatsangehörige können eine auf höchstens drei Monate befristete Stelle bei einem Schweizer Unternehmen grundsätzlich im Meldeverfahren antreten. Entscheidend sind nicht Werbeversprechen, sondern Nationalität, Vertragsdauer, Arbeitgeber und tatsächliche Tätigkeit. Für Personen ausserhalb EU/EFTA gelten andere Regeln.

Stellenantritt und Dienstleistung sauber trennen

Beim Stellenantritt schliesst du einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber. Dieser meldet dich spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme. Bei einer grenzüberschreitenden Dienstleistung arbeitest du dagegen für ein ausländisches Unternehmen oder selbstständig; dafür gelten bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr sowie eigene Meldefristen und Branchenregeln.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Berufsprofil, Nationalität und gewünschte Dauer klären.
  2. Eine tatsächlich passende befristete Stelle finden.
  3. Vertrag, Einsatzort, Lohn und Arbeitszeit prüfen.
  4. Der Schweizer Arbeitgeber nimmt die erforderliche Meldung vor Arbeitsbeginn vor.
  5. Unterkunft, Versicherung, Steuerabzug und Anreise konkret organisieren.

Was nach drei Monaten passieren kann

Du kannst nach Hause zurückkehren, eine Pause oder Reise anschliessen oder eine längerfristige Schweizer Stelle prüfen. Für ein Arbeitsverhältnis über drei Monate ist regelmässig eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung erforderlich. Ein vorheriger Kurzeinsatz schafft keinen automatischen Anspruch.

Offizielle Quellen zuerst

Nutze die SEM-Informationen zum Meldeverfahren und die SEM-FAQ zur Personenfreizügigkeit. Für Einsätze im Kanton Zug ist zusätzlich die kantonale Fachseite relevant.

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